Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen BauUno, Jennifer Rosner, Ludwigstr. 8, 63688 Gedern (nachfolgend „BauUno") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen rund um KI-Automatisierung für Planungs- und Ingenieurbüros.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als BauUno ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) BauUno erstellt für den Kunden individuell konfigurierte KI-Systeme zur Automatisierung von Verwaltungsaufgaben in Planungs-, Architektur- und Ingenieurbüros (z. B. Rechnungsprüfung, Protokollerstellung, E-Mail-Sortierung, Dokumentenablage). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(2) Der Standardumfang umfasst, soweit nicht anders vereinbart: Prozess-Analyse, Konfiguration der KI-Spezialisten auf Kundenprozesse, Integration in bestehende Systeme, 90-minütige Übergabe-Schulung, Feintuning sowie technische Begleitung in den ersten 30 Tagen nach Go-Live.
§ 3 KI-Fahrplan (Erstanalyse)
(1) BauUno bietet potenziellen Kunden einen kostenlosen KI-Fahrplan an. Dieser umfasst eine Prozess-Analyse, ROI-Berechnung, Förderungs-Check sowie einen konkreten Umsetzungsplan und ein 30-minütiges Gespräch mit dem Gründer.
(2) Aus der Erstellung und Übermittlung des KI-Fahrplans entsteht keine Verpflichtung zur Auftragserteilung. Der Fahrplan ist verbindlich kostenlos.
(3) Die Inhalte des Fahrplans bleiben bis zur vollständigen Bezahlung eines erteilten Auftrags geistiges Eigentum von BauUno.
§ 4 Vertragsschluss und Ablauf
(1) Angebote von BauUno sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung von BauUno oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(3) Der übliche Projektablauf: KI-Fahrplan → Auftragserteilung → Prozess-Analyse → Aufbau (2–3 Wochen) → Übergabe & Schulung → Go-Live.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt BauUno die für die Konfiguration des KI-Teams notwendigen Informationen (Prozessbeschreibungen, Vorlagen, Beispiel-Dokumente, Zugangsdaten zu betroffenen Systemen) in geeigneter Form und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der für Rückfragen und Freigaben zur Verfügung steht.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Zeitrahmen entsprechend. BauUno ist nicht verantwortlich für hieraus entstehende Verzögerungen.
§ 6 Nutzungsrechte und Eigentum
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt BauUno dem Kunden das vollständige, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem konfigurierten KI-System inklusive Quellcode, Konfigurationen und Zugängen.
(2) Der Kunde kann das System eigenständig betreiben, weiterentwickeln, anderen Anbietern zur Wartung übergeben oder unverändert nutzen — kein Lock-in.
(3) BauUno behält das Recht, das Projekt in anonymisierter Form als Referenz in Portfolio und Werbematerialien zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsregelung: 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung, 50 % nach Go-Live und Abnahme durch den Kunden.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist BauUno berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(5) Förderungen (BAFA, Digital Jetzt, Länderprogramme) werden direkt zwischen Kunde und Förderstelle abgewickelt. BauUno unterstützt bei der Antragstellung, übernimmt aber keine Garantie für die Bewilligung.
§ 8 Abnahme
(1) BauUno stellt dem Kunden das fertige KI-System zur Prüfung bereit. Der Kunde hat das System innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, gilt das System als abgenommen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 9 Gewährleistung
(1) BauUno gewährleistet, dass das KI-System den vereinbarten Spezifikationen entspricht und frei von Sachmängeln ist.
(2) Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos nachgebessert (Nacherfüllung).
(3) Kleinere Anpassungen (Vorlagen, Texte, Sprachstil) sind im ersten Jahr nach Abnahme kostenlos. Größere Erweiterungen (zusätzliche KI-Module, neue Integrationen) werden gesondert vereinbart.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(5) Hinweis: Generative KI-Systeme können fehlerhafte Ausgaben produzieren. BauUno baut Prüfschritte ein, übernimmt aber keine Haftung für inhaltliche Fehler in KI-generierten Texten, sofern der Kunde diese nicht im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht prüft.
§ 10 Datenschutz
BauUno verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung und in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Haftung
(1) BauUno haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BauUno nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 12 Kündigung und Stornierung
(1) Der Kunde kann den Auftrag vor Beginn der Arbeiten stornieren. In diesem Fall fallen keine Kosten an, sofern BauUno noch nicht mit der Leistungserbringung begonnen hat.
(2) Bei Stornierung nach Beginn der Arbeiten werden die bereits erbrachten Leistungen anteilig berechnet.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Gießen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
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